Bereits im Jahr 2009 hat der Landtag den Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ angenommen und damit die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Thüringen abgesenkt. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, aus den bis dahin nur sporadisch genutzten Möglichkeiten der direkten Mitbestimmung fortzuentwickeln. Die Anwendung in der Praxis förderte jedoch viele Verfahrensfragen zutage. Um diese Unzulänglichkeiten zu beheben, beschloss der Thüringer Landtag Ende 2016, analog zu den Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheide, ein Bürgerbeteiligungsgesetz für die kommunale Ebene. Darin sind die Verfahren für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerbeteiligung erstmals detailliert geregelt. Zudem erweiterte das Gesetz die Möglichkeiten der Mitbestimmung etwa im Hinblick auf die Abwahl von Bürgermeistern und ermöglichte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Ortsteilen und Ortschaften. Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über diese aktuell in Thüringen geltenden Regelungen zu Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene.
Schwerpunkte:
- Verfahren für den Einwohnerantrag
- Verfahren Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
- Ausschlussgründe und Sperrwirkung von Bürgerentscheiden
- Alternativvorlage des Gemeinderats und Stichfrage
- Verfahren zur Abwahl von Bürgermeistern und Landräten
- Rechte der Vertrauensperson